Kontoinhaber für Zahlungen aus der Entgeltabrechnung ab Oktober 2025
Welche Änderungen ergeben sich durch die Verification of Payee, kurz VOP?
1.1.1 Allgemeines
Ab Oktober 2025 sind die Banken verpflichtet, vor dem Ausführen einer Überweisung die Empfängerdaten zu prüfen. Dabei wird ein Abgleich von der IBAN und dem gespeicherten Kontoinhaber mit den in der Überweisung angegebenen Daten durchgeführt. Stimmt der in der Überweisung angegebene Empfänger nicht mit dem Kontoinhaber der IBAN überein, wird die Zahlung nicht ausgeführt.
In der Software für das Online-Banking werden Einstellungen für diese Prüfung (Verification of Payee, kurz VOP) gesetzt. Hier ist es beispielsweise möglich, die Empfängerprüfung für Sammelüberweisungen auszusetzen. Im Banking-Programm werden auch die Ergebnisse der VOP-Vorgänge angezeigt, sodass abgelehnte Zahlungen dennoch ausgeführt werden können. Diese Arbeitsschritte finden jedoch nicht in der Personalabrechnungssoftware statt. Hier werden nach wie vor die SEPA-Zahlungsdateien erzeugt, welche die Überweisungen enthalten.
Jedoch wird kein Kontoinhaber eingetragen, so wird im Zahlungsverkehr wie bisher der Name des Leistungsträgers verwendet. Waren einige Anpassungen in der Sage HR Suite erforderlich, damit der korrekte Zahlungsempfänger an allen relevanten Stellen hinterlegt werden kann.
1.1.2 Erhöhung der Feldlänge in bestehenden Feldern
In den Formularen für den „Arbeitnehmer klassisch“ und „Arbeitnehmer Plus“ wurde die Feldlänge für den Empfänger der Zahlungen auf 70 Zeichen erweitert.
Die betrifft die Bereiche Bank, Bankaufteilung, Bankabzüge, Darlehen, Pfändung und Altersvorsorge.
1.1.3 Neue Felder für den Kontoinhaber
1.1.3.1 Kontoinhaber für den Mandanten
Der Kontoinhaber für den Mandanten wurde bisher ausschließlich unter "Mandant: Konfiguration: Allgemein" festgelegt. Nun ist es möglich, pro Bankverbindung einen Empfänger einzutragen. Die Einstellung erfolgt unter "Mandant: Firma: Bank".

Sind mehrere Bankverbindungen für den Mandanten vorhanden, dann kann der Kontoinhaber bei jeder Bank hinterlegt werden.
Wird an dieser Stelle kein Kontoinhaber eingetragen, so wird der allgemeingültige Kontoinhaber (Mandant: Konfiguration: Allgemein) beim Erstellen der Zahlungsdatei verwendet.
Auch beim Finanzamt und beim Finanzamt in Betriebsstätten als steuerrechtliche Betriebsstätte wurde das Feld für den Kontoinhaber ergänzt.

Wird an dieser Stelle kein Kontoinhaber eingetragen, so wird beim Erstellen der Zahlungsdatei weiterhin der Name des Finanzamts verwendet.
1.1.3.2 Kontoinhaber für die Krankenkasse
Für Überweisungen an die Krankenkassen wurde für das Feld „Kontoinhaber“ bisher immer der Name der Krankenkasse verwendet. Unter kann ein abweichender Kontoinhaber erfasst werden. Dies ist immer dann notwendig, wenn der Kontoinhaber der jeweiligen Krankenkasse nicht mit dem von Ihnen verwendeten Namen übereinstimmt.

Wird kein Kontoinhaber eingetragen, so wird im Zahlungsverkehr wie bisher der Name der Krankenkasse verwendet.
1.1.3.3 Kontoinhaber für Zusatzversorgungskassen im Öffentlichen Dienst
Für Überweisungen an die Zusatzversorgungskassen (ÖD) wurde für das Feld „Kontoinhaber“ bisher immer der Name der ZVK verwendet. Unter kann ein abweichender Kontoinhaber erfasst werden. Dies ist immer dann notwendig, wenn der Kontoinhaber der jeweiligen ZVK nicht mit dem von Ihnen verwendeten Namen übereinstimmt.

Wird kein Kontoinhaber eingetragen, so wird im Zahlungsverkehr wie bisher der Name der ZVK verwendet.
1.1.3.4 Kontoinhaber für Zusatzversorgungskassen im Bau
Für Überweisungen an die Zusatzversorgungskassen (Bau) wurde für das Feld „Kontoinhaber“ bisher immer der Name der ZVK verwendet. Unter kann ein abweichender Kontoinhaber erfasst werden. Dies ist immer dann notwendig, wenn der Kontoinhaber der jeweiligen ZVK nicht mit dem von Ihnen verwendeten Namen übereinstimmt.

Wird kein Kontoinhaber eingetragen, so wird im Zahlungsverkehr wie bisher der Name der ZVK verwendet.
1.1.3.5 Kontoinhaber für Leistungsträger Behinderte
Unter Datenstamm: Tabellen: Leistungsträger Behinderte werden die zuständigen Leistungsträger gepflegt. Sollen Überweisungen an die Leistungsträger erfolgen, ist auch hier die Eingabe eines Kontoinhabers möglich.

Wird kein Kontoinhaber eingetragen, so wird im Zahlungsverkehr wie bisher der Name des Leistungsträgers verwendet.
1.1.3.6 Kontoinhaber für Agenturen

Hier ist nun auch die Eingabe eines Kontoinhabers möglich.
Wird kein Kontoinhaber eingetragen, so wird im Zahlungsverkehr wie bisher der Name der Agentur verwendet.
1.1.3.7 AAG-Erstattungsanträge
Wenn in der Krankenkasse eingestellt ist, dass die Umlageerstattung an den Arbeitgeber überwiesen werden soll, wird der Kontoinhaber aus der zugeordneten Bankverbindung im Feld „Verrechnung über“ verwendet. Ist dieser nicht hinterlegt, wird wie bisher der Kontoinhaber aus dem Mandanten verwendet.
Hinweis
Bei dem beschriebenen Sachverhalt handelt es sich um einen Standardfall. Wenn Ihre Anfrage über den Standard hinausgeht, erstellen Sie bitte ein Supportticket mit aussagekräftigen Bildschirmausdrucken und einer ausführlichen Dokumentation.
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